Teil 12: Ihr Ausbildungsvertrag

Sie haben vor, sich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben und wollen wissen, auf was es ankommt, damit Sie mit Ihrer Bewerbung Erfolg haben? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig, denn in der Serie „Was Sie schon immer über Bewerbungen wissen wollten …“ geht es um Informationen rund um das Thema Bewerbung.

Teil 12: Ihr Ausbildungsvertrag

Nach langen Wochen des Wartens und Hoffens haben Sie eine Zusage für eine Ausbildung sowie Ihren Ausbildungsvertrag bekommen.

Sie erhalten zwei Ausfertigungen Ihres Ausbildungsvertrags: Eine davon, natürlich auch vom Ausbildungsunternehmen unterschrieben, ist für Sie, die andere geben Sie unterzeichnet an Ihr Ausbildungsunternehmen zurück. Sollten Sie noch keine 18 Jahre alt sein, muss ein Erziehungsberechtigter mitunterschreiben. Wenn Ihnen an dem Vertrag etwas unklar ist, fragen Sie erst einmal Ihre Eltern, wenn diese genauso wenig weiter wissen, wenden Sie sich bitte sofort an Ihr Ausbildungsunternehmen. Verwahren Sie den Vertrag gut – er dient Ihrer Rechtssicherheit und bei Problemen der Beweiserleichterung.

Ihr Ausbildungsvertrag muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Berufsbezeichnung, Beginn, Dauer und Inhalt der Ausbildung, Ausbildungsort, Arbeitszeit und Entgelt. Darüber hinaus werden Vereinbarungen zu Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen getroffen. Zu den beiden zuletzt genannten Punkten sollten Sie wissen: Sowohl Sie als auch Ihr Ausbilder können während der Probezeit – in der Regel dauert sie maximal sechs Monate – ohne Angabe von Gründen innerhalb der vereinbarten, maximal zweiwöchigen Frist kündigen. Danach gelten gesetzliche Bestimmungen, die ebenfalls im Vertrag stehen sollten. Jede Kündigung, unabhängig davon, warum sie ausgesprochen wird, muss schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam.

Als Berufsanfänger interessieren Sie vielleicht noch Antworten auf zwei häufig gestellte Fragen: Was tun, wenn man krank wird? Wer hilft, wenn es Schwierigkeiten zwischen den Vertragspartnern gibt?

Egal, ob Sie wegen einer Krankheit nicht in die Berufsschule oder zur Arbeit gehen können – Sie müssen sich unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, krank melden. Eine Krankschreibung (umgangssprachlich „gelber Schein“, das Formular für das Attest ist gelb) durch einen Arzt darf der Arbeitgeber ab dem ersten Fehltag verlangen, ab dem dritten Tag brauchen Sie sie unabdingbar dafür, um weiterhin Ihr Entgelt von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Sind Sie länger als sechs Wochen krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein nach gesetzlichen Vorgaben gekürztes Krankengeld.

Besprechen Sie auftretende Probleme mit einem Ihrer Berufschullehrer – vielleicht können Sie die Sicht Ihres Ausbilders dann nachvollziehen. Ausbilder sind Berufseinsteigern gegenüber zunächst einmal nachsichtig, es ist ihnen bewusst, dass sie Vieles noch nicht wissen können. Sie sollten jedoch wissen, dass Ausbildern durchaus disziplinarische Maßnahmen zur Verfügung stehen – lassen Sie es auf gar keinen Fall zu einer Abmahnung kommen, denn diese kann bei einem weiteren gleich gelagerten Verstoß gegen Ihre Pflichten zu einer außerordentlichen (fristlosen, von heute auf morgen) Kündigung führen.

Wenn Sie mit Ihrem Ausbilder – oder er mit Ihnen – gar nicht klar kommen oder Sie erkennen, dass Sie sich mit Ihrem angestrebten Berufsziel völlig vertan haben, ist eine Kündigung womöglich die einzige Lösung. Handeln Sie aber bitte auf keinen Fall vorschnell und vor allem nicht allein, holen Sie sich Rat bei Ihren Eltern, einem Lehrer, der Auszubildendenvertretung beziehungsweise dem Betriebsrat, oder lassen Sie sich von der Ausbildungsberatung bei Kammern oder Innungen unterstützen.

In den letzten beiden Schuljahren habe ich Sie über Bewerbungsunterlagen und Auswahlverfahren informiert. Vielen Dank dafür, dass Sie meine Artikel gelesen haben. Ich möchte mich heute bei Ihnen verabschieden und hoffe, dass ich Ihnen auf Ihrem Weg ins Berufsleben den einen oder anderen Tipp geben konnte – gern stehe ich Ihnen auch weiterhin über http://putzkers-bewerbungsecke.de zur Verfügung. Alles Gute für Ihre berufliche und persönliche Zukunft!

Es grüßt Sie

Cornelia Putzker, die Schwäbin aus Rostock

PS: Kommt Ihnen der Titel der Serie irgendwie bekannt vor? Er geht allerdings so weiter: … und sich endlich zu fragen wagen.

Haben Sie eine Frage rund um das Thema Bewerbung? Dann schicken Sie diese doch einfach unter dem Betreff: „Financial T(´a)ime“ an pbe@putzkers-bewerbungsecke.de und geben Sie bitte Ihre Klassenstufe an. Unter den eingehenden Fragen wähle ich die interessantesten aus und beantworte sie in einem der folgenden Artikel unter Angabe Ihres Vornamens und Ihrer Klassenstufe. Wenn Sie im Fall einer Auswahl anonym bleiben möchten, vermerken Sie dies bitte in Ihrer E-Mail.

putzker

 © Foto Arppe Rostock

Cornelia Putzker, Diplom-Theologin und Referentin für Personalwirtschaft und -entwicklung, ist Lehrbeauftragte für Vermittlungskompetenz an der Universität Rostock und bietet über das Internet Bewerbungsberatung an. 2005 erschien ihr Buch „Auf dem Weg zum ersten Job“ im Shaker Verlag Aachen: http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/Details.asp?ISBN=978-3-8322-4370-8

Besuchen Sie mich auf meiner Homepage http://putzkers-bewerbungsecke.de, ich freue mich darauf!

17. Mai 2013

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